ERSTE KONSULATATION

Erwachsene
90-120 Min. 200€

Kinder (bis 14 Jahre)
60-90 Min. 150€

Zu erwartende Kosten

VERLAUFSKONTROLLE

30-60 Minuten 75€

AKUTE KONSULTATION

30 Minuten Anamnese
+ 5 Tage Kontrolle. 120€

Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist eine Privatleistung.

Weitere Informationen zur Dauer der Behandlung und einer möglichen Kostenerstattung siehe unten.

FAQ

  • Die Behandlungsdauer ist schwer vorhersehbar, da sie je nach Erkrankung stark variieren kann. Ein umfassender „Kostenvoranschlag“ ist daher nicht möglich.
    Man kann sich allerdings darauf einstellen, dass eine Mindestbehandlungszeit von drei Monaten (sprich einer Erstanamnese und zwei Folgeterminen) nötig sind bevor der Abstand zwischen den Folgeterminen verlängert werden kann oder es möglich wird, das auch mal eine kurze telefonische Beratung an die Stelle eines persönlichen Termins treten kann.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen generell keine Behandlungen von Heilpraktikern. Es ist möglich, dass private (Zusatz-)versicherung die Kosten einer Behandlung ganz oder zum Teil übernehmen, aber die Erstattung homöopathischer Behandlungen durch die verschiedenen Kostenträger ist nicht einheitlich geregelt. Als Patient sollten Sie sich deshalb unbedingt vor der Behandlung bei Ihrem Therapeuten nach den Kosten und bei Ihrer Krankenversicherung nach der Kostenerstattung erkundigen.

  • Die Kostenträger (Beamten-Beihilfe oder private Krankenversicherungen) beziehen sich in ihren Verträgen häufig auf das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH). Anders als bei der rechtlich bindenden „Gebührenordnung für Ärzte“ (GÖÄ) handelt es sich beim GebüH um ein unverbindliches (rechtlich nicht bindendes) Gebührenverzeichnis. Es stammt aus dem Jahre 1985 und die darin aufgelisteten Beträge sind entsprechend veraltet. Eine zeitgemäßeres Leistungsverzeichnis, welches Sie auch mit Ihrer privaten (Zusatz-)versicherung teilen können finden sie beim Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.